SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Gemeinde Berglen Zahlungen widerruflich von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Berglen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Hinweise:
SEPA-Lastschriftmandate werden nur von Eigentümern, jedoch nicht von Mietern eines Objekts angenommen.
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden mit Nebenforderungen, sofern diese durch Mahnung, Beitreibung, Rücklastschrift etc. entstanden sind, abgebucht.

Gemeinde Berglen, Beethovenstr. 14-20, 73663 Berglen
DE44ZZZ00000163495
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Berglen vergeben.

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Gemeinde Berglen
Gemeindekasse
Beethovenstr. 14-20
73663 Berglen

Frau Sträßer, Tel.: 07195-9757-32
Frau Hemminger, Tel.: 07195-9757-35

E-Mail: kaemmerei@berglen.de

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